Seit Anfang der sechziger Jahre verfügte auch die Bundeswehr über Trägerwaffen für atomare Gefechtsköpfe. In erster Linie waren dies Jagdbomber, Raketen und Artilleriegeschütze. Die für diese Systeme vorgesehenen Sprengköpfe waren unter amerikanischer Kontrolle.
Auf deutscher Seite stellten die Nachschubbataillone Sonderwaffen der drei Korps die oberste Ebene der nuklearen Versorgungsstruktur dar. Sie unterstanden den jeweiligen Artilleriekommandeuren. Ein NschBtl (SW) war rund 600 Mann stark und verfügte über 221 Kfz, 28 MGs und 12 FK 20. Es war in drei Kompanien gegliedert:

Auf US-Seite war jedem deutschen Bataillon eine US-Artillerie-Gruppe (USAAG) mit einer Ordnance-Company zugeordnet:
| Münster | Ulm | Koblenz |
| NschBtl (SW) 120 | NschBtl (SW) 220 | NschBtl (SW) 320 |
| Werlte | Günzburg | Herborn-Seelbach |
| 162nd Ord Co | 510th Ord Co | 96th Ord Co |
| Sögel | Günzburg | Herborn-Seelbach |
| SAS Lahn | SAS Riedheim | SAS Bellersdorf |
Im Kriegsfall hätte das Bataillon zwei Korpsversorgungspunkte Sonderwaffen (KVP SW) eingerichtet und gesichert. Außerdem wäre es für den Transport und die Sicherung von Sondermunition und Artillerieflugkörpern zuständig gewesen. Das nachfolgende Diagramm zeigt die verschiedenen Nachschubwege der Sonderwaffen zu den nuklearen Einheiten der Korps, Divisionen und Brigaden:

Im Frieden war das Bataillon für die Sicherung des Sondermunitionslagers zuständig.