Der NATO-Doppelbschluss vom Dezember 1979

Am 12. Dezember 1979 verabschiedeten in Brüssel die Außen- und Verteidigungspolitiker der NATO-Staaten den so genannten Doppelbeschluss. Er artikulierte zum einen das Ziel, in Verhandlungen mit der Sowjetunion zu einer Abrüstung bei Mittelstreckenraketen in Europa zu kommen, wobei es der NATO hier in erster Linie im die sowjetische SS-20 ging. Sollte hier eine Übereinkunft nicht erzielt werden, sollte der zweite Teil des Beschlusses zum Tragen kommen, nämlich die Nachrüstung der NATO mit eigenen Mittelstreckenwaffen. Die Planungen für die Einführung von 108 Pershing 2-Raketen in der Bundesrepublik und von insgesamt 464 Cruise-Missiles in der Bundesrepublik, Großbritannien, Italien, Belgien und den Niederlanden waren zu diesem Zeitpunkt schon sehr konkret. Als Zeitpunkt für die Einführung der neuen Waffensysteme bei einem Scheitern der Verhandlungen wurde der Dezember 1983 ins Auge gefasst.

Die ab 1983 geplante Einführung von NATO-Mittelstreckensysteme:

Waffensystem Anzahl Land Standorte
Pershing II 108 Bundesrepublik Heilbronn/Schwäbisch Gmünd/Neu-Ulm
GLCM BGM-109 96 Bundesrepublik Wüschheim
GLCM BGM-109 112 Italien Comiso/Sizilien
GLCM BGM-109 160 Großbritannien Greenham Common und Molsworth
GLCM BGM-109 48 Belgien Florennes
GLCM BGM-109 48 Niederlande Woensdrecht

 

 


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