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Der Aufbau der Bundeswehr

Nach dem Beitritt der Bundesrepublik zur NATO am 9. Mai 1955 war die Zeit der theoretischen Planungen vorbei und die Bundesregierung musste in Sachen Streitkräfteaufbau Farbe bekennen.

Am 7. Juni 1955 wurde das Amt Blank, das bisher als ein Quasi-Verteidigungsministerium die gesamte Planungsarbeit für den EVG-Beitrag der Bundesrepublik geleistet hatte, offiziell in Bundesministerium für Verteidigung umbenannt und Theodor Blank wurde damit der erste Verteidigungsminister der Bundesrepublik Deutschland.

Im Rahmen der Aufstellung der Bundeswehr nach dem NATO-Beitritt brachte der Sicherheitsbeauftragte der Bundesregierung Blank folgende Gesetze auf den Weg: Das Soldatengesetz (in der Frühphase war von einem Freiwilligengesetz die Rede), das Eignungsübungsgesetz, das Besoldungsgesetz, das Versorgungsgesetz, die Disziplinarordnung und das Schutzbereichs- und Landbeschaffungsgesetz. Das Gesetzgebungsverfahren zog sich zäh und unterschiedlich lange hin.

Um schnell eine gesetzliche Basis für den Aufbau erster Bundeswehrkontingente zu bekommen, wurde von Seiten der Bundeswehr auf die langwierige Beratung eines umfassenden Soldatengesetzes verzichtet und satt dessen ein Gesetz über die vorläufige Rechtsstellung der Freiwilligen (Freiwilligengesetz) auf den Weg gebracht.

Im Juni und Juli 1955 verabschiedete der Bundestag die ersten Wehrgesetze, das Freiwilligengesetz sowie das Gesetz über den Personalgutachterauschuss, der über die Wiederverwendung von ehemaligen Offizieren der Wehrmacht entscheiden sollte.

Im September 1955 gab die Bundesregierung den Aufstellungsplan für die Streitkräfte bekannt. Die Planungen sahen vor, bis zum Januar 1959 12 Heeresdivisionen aufzustellen und der Aufbau von Marine und Luftwaffe bis zum Januar 1960 abzuschließen. Die Gesamtkosten für den Aufbau der Bundeswehr sollten 51 Milliarden DM betragen.

Die Sache war jedoch alles andere als einfach: Noch fehlten die gesetzlichen Rahmenbedingungen, unter denen der Aufbau der neuen Bundeswehr erfolgen sollte. Die personellen Ressourcen, aus denen die neuen Streitkräfte rekrutiert werden sollten, waren alles andere als üppig. Schließlich war eine materielle Grundlage in Form einer funktionierenden Rüstungsindustrie ebenfalls nicht vorhanden. Was an militärischer Infrastruktur in der Bundesrepublik verfügbar war, war entweder von den Streitkräften der Besatzungsmächte belegt oder wurde in anderer Form genutzt. Trotzdem, das Commitment der Bundesregierung, innerhalb der nächsten vier Jahren eine 500 000-Mann-Armee aufzubauen, stand.

Mit dem Aufstellungsbefehl Nr. 1  vom 4. Oktober 1955 tat der neue Verteidigungsminister den ersten Schritt und befahl  die Aufstellung der Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine.  Der Startschuss für die neue Bundeswehr fiel am 12. November 1955. An diesem Tag überreichte Verteidigungsminister Blank den ersten 100 Freiwilligen ihre Ernennungsurkunden. Anfang 1956 rückten 1000 Freiwillige der neuen deutschen Armee nach Andernach (Heer), Nörvenich (Luftwaffe) und Wilhelmshaven (Marine) ein.

Wehrgesetze, die zum Aufbau der Bundeswehr verabschiedet wurden:

Datum Gesetz
7. Juli 1956 Wehrpflichtgesetz
19. März 1956 Soldatengesetz
30. März 1957 Wehrstrafgesetz
15. März 1957 Wehrdisziplinarordnung
7. Dezember 1956 Schutzbereichgesetz
21. März 1958 Soldatenlaufbahnverordnung (SLV)
26. Juli 1957 Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
4. Juni 1956 Vorgesetztenverordnung (VorgV)
23. Dezember 1956 Wehrbeschwerdeordnung (WBO)

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