Auf internationaler Ebene wurde die Frage der deutschen Wiederbewaffnung auf Konferenzen der Außenminister der drei Besatzungsmächte und des NATO-Rats im September 1950 in New York und ein weiteres Mal in Brüssel im Dezember des selben Jahres behandelt und im Grundsatz positiv entschieden. In Brüssel beschloss der NATO-Rat, dass eine deutsche Beteiligung an der Verteidigung der Allianz "die Verteidigung Europas stärken würde, ohne den rein defensiven Charakter der Organisation des Nordatlantikvertrags in irgend einer Weise zu ändern."
Die Prüfung der Detailfragen eines deutschen Beitrags zur NATO sollte in Verhandlungen zwischen den drei Besatzungsmächten und der Bundesrepublik erfolgen. Obwohl innerhalb der NATO in der Einschätzung der militärischen Bedrohung durch die Sowjetunion weitgehend Einvernehmen bestand und die Einbeziehung der Bundesrepublik in das Bündnis grundsätzlich als notwendig erachtet wurde, war vor allem in Frankreich der Widerstand gegen eine deutsche Wiederbewaffnung nur fünf Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkriegs und der deutschen Besatzung verständlicherweise noch erheblich.
Um der Gefahr zu begegnen, dass sich eine neue deutsche Armee wiederum zu einer Bedrohung seiner Nachbarn entwickeln könnte, initiierte Frankreich die Idee einer supranationalen, westeuropäischen Armee, in dessen Rahmen sich die deutsche Wiederaufrüstung vollziehen sollte.
Die geplante Europaarmee sollte nach den Vorstellungen des französischen Ministerpräsidenten Pleven, dem Initiator dieser Idee, "im Maß des Möglichen eine vollständige Verschmelzung der personellen und materiellen Elemente darstellen, und zwar unter einer einzigen politischen und militärischen europäischen Führung." Die Verhandlungen über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) zogen sich über achtzehn Monate hin, bis schließlich am 27. Mai 1952 die Regierungen der sechs Staaten der Montanunion in Paris einen entsprechenden Vertrag unterzeichneten. Im Verlauf der Ratifizierungsdebatten kam es sowohl in Frankreich wie auch in der Bundesrepublik zu erheblichen Auseinandersetzungen zwischen Regierung und Opposition.
In der Bundesrepublik Deutschland wurde der EVG- und der mit ihm verbundene Deutschlandvertrag nach einem langwierigen, teilweise dramatischen parlamentarischen Prozess am 19. März 1953 ratifiziert. Anders lagen die Dinge in Frankreich, wo sich die Debatte bis zum Sommer 1954 hinzog und der Widerstand gegen die supranationale EVG-Lösung von Monat zu Monat wuchs.
Dazu kam noch, dass der Kolonialkrieg in Indochina, in den Frankreich verstrickt war, die französische Handlungsfreiheit nachhaltig beeinträchtigte. Ein dezent vorgebrachtes sowjetisches Angebot, Frieden in Indochina gegen Verzicht auf die EVG, versetzte der EVG am 31. August 1954 in der französische Nationalversammlung schließlich den Todesstoß.
Die Frage einer deutschen Wiederbewaffnung erlitt durch das Scheitern der EVG einen schweren Rückschlag. Zeitweise sah es sogar aus, als läge die Adenauersche Nachkriegspolitik komplett in Trümmern. In seinen Erinnerungen schrieb Adenauer später über das Aus für die EVG: "Jene schrecklichen Tage haben sich meinem Gedächtnis tief eingegraben".
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