Am 27. Mai 1952 wurde der Vertrag über die EVG unterzeichnet, dessen Vereinbarungen auf militärischem Gebiet im so genannten Militärprotokoll zusammengefasst waren und die im einzelnen folgende Punkte vorsahen:
Der Auftrag sah die Verteidigung unter dem Oberbefehl der NATO im Falle eines gegnerischen Angriffs vor. Jedes Kontingent gliederte sich in Land-, Luft- und Seestreitkräfte. Gliederung, Ausbildung und Ausrüstung sollten einheitlich sein, ein wesentlicher Teil der Ausbildung auf europäischen Schulen durchgeführt werden. Für die Rüstung waren die nationalen Regierungen unter Beachtung des Grundsatzes der gegenseitigen Unterstützung zuständig. Ebenso hatten sie die volle Verantwortung für das Ersatzwesen und die Logistik. Das so genannte Kommissariat der EVG bildete die Führungsspitze. Es war in Zentralorgane gegliedert, die in der Form eines militärischen Stabes (nach Führungsgebieten) zusammengefasst waren. Sie hatten die Aufgabe der Aufstellung und Führung der nach geordneten Verbände. Außerdem gab es die -übernationalen- Militärischen Territorialkommandos zur Wahrnehmung spezieller Aufgaben für die EVG und die NATO.
Dieser dreiteiligen Oberen Führungsebene war der so genannte in sich national zusammengesetzte Grundverband (die Division) nachgeordnet, der als Verband der EVG assigniert werden sollte. Die Unterstellung der Verbände sollte erfolgen, wenn deren Stäbe einsatzbereit waren und die Ausbildung der Truppenteile einen Stand erreicht hatte, der die Zusammenfassung zu Großverbänden erlaubte. Die Landstreitkräfte der Bundesrepublik sollten 12 Grundeinheiten (Groupment, Divisionen) von insgesamt 310 000 Mann umfassen. Für das Heer waren entsprechende Führungsstäbe, selbständige Unterstützungstruppenteile, Versorgungseinheiten und -einrichtungen, ferner Schulen sowie Ausbildungseinrichtungen und -einheiten (zahlenmäßig etwa in Kopfstärke der Division) vorgesehen.
Den Kern der Kampfverbände sollten der Panzerkampfverband, der Panzerbegleitverband und der Infanterieverband bilden. Die Stärke der Division war auf 13 000 Mann festgelegt. Die EVG sollte über eine taktische Luftwaffe verfügen. Zur Heeresunterstützung und zur Luftverteidigung waren Jagd-, Jabo- Aufklärungs- und Transportverbände vorgesehen. Die nationale Grundeinheit sollten der fliegende Verband mit 36 - 75 Flugzeugen (je nach Einsatzaufgabe) sowie einer technischen Gruppe und einer bodenständigen Fliegerhorstgruppe bilden. Die Grundeinheiten wurden in integrierten höheren Luftwaffenkommandos zusammengefasst.
Für das deutsche Kontingent waren 1350 Flugzeuge und eine Personalstärke von etwa 85 000 Mann vorgesehen. Die EVG-Seestreitkräfte waren als Einheiten geplant, die den küstennahen Schutz des westeuropäischen Gebiets gewährleisten sollten. Ihre nach geordneten Verbände waren in Gruppen, Flottillen und Halbflottillen gegliedert. Weitere Einzelheiten waren nicht festgelegt.
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