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Die Bundeswehrplanung nach dem Scheitern der EVG

Die Änderung der Bedingungen einer Wiederbewaffnung der Bundesrepublik, die sich im Sommer 1954 auf Grund der Ablehnung der EVG durch das französische Parlament und die Entwicklung eines britischen Alternativvorschlags eines kombinierten Beitritts der Bundesrepublik zur WEU und NATO, ergab, führte keineswegs zu einer grundsätzlichen Revision der militärstrategischen Planung des Bundesregierung, obwohl dies in Anbetracht der Strategiedebatte in den USA und den sich daraus für die NATO ergebenden Konsequenzen dringend erforderlich gewesen wäre.

Allerdings blieben die militärstrategischen Planungen des Amtes Blank nicht ohne Widerspruch. Auf der Grundlage seiner eigenen Erfahrungen im zweiten Weltkrieg und den strategischen Gegebenheiten in der Bundesrepublik, entwickelte der damalige Leiter der Abteilung für militärische Planung im Amt Blank, Oberst Bonin, eine den offiziellen Auffassungen zuwiderlaufende Konzeption, die er in zahlreichen internen Denkschriften in Umlauf brachte.

Darin kritisierte er vor allem zwei Grundsätze der von der NATO und dem Amt Blank vertretenen militärstrategischen Doktrin, nämlich

Statt dessen empfahl Bonin die Aufstellung einer reinen Defensivtruppe, "die sich zunächst auf mobile Panzersperrverbände mit Unmengen von einfachen Panzerabwehrwaffen entlang der Demarkationslinie und der tschechischen Grenze stützen sollte. Später sollten einige gepanzerte Eingreifverbände im Hinterland, eine Luftwaffe zur Unterstützung des Erdkampfes und eine kleine Marine für den Flankenschutz im Norden dazukommen".

Auf die militärstrategischen Planungen des Amtes Blank hatten die Bonin’schen Denkmodelle jedoch keinen Einfluss, erst die publizistischen Aktivitäten des Obersten nach seiner Entlassung erregten in der Öffentlichkeit einige Aufmerksamkeit. Am 7. Januar 1955 legte Blank dem Bundeskanzler eine Denkschrift vor, in der das Ergebnis der nach dem Scheitern der EVG notwendigen Planrevisionen dargelegt war und in der Umfang und Struktur des deutschen Beitrags zur NATO umrissen war.

Der Beitritt der Bundesrepublik zur NATO erfolgte offiziell am 9. Mai 1955 und auf der Grundlage der Planungen des Amtes Blank, dem künftigen Verteidigungsministerium, erfolgte ab diesem Zeitpunkt der Aufbau der westdeutschen Streitkräfte.

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