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Abrüstungsinitiativen in der Nachkriegszeit

Der Einsatz der ersten Atombombe durch die USA im August 1945, deren Zerstörungspotential alle bisherigen Vorstellungen von der Vernichtungskraft einer Waffe sprengte, ließ allenthalben den Wunsch aufkommen, über eine Beseitigung dieser Menschheitsbedrohung zu verhandeln.

Am 15. November 1945 schlugen die Regierungschefs der USA, Großbritanniens und Kanadas die Gründung einer Atomenergiekommission in der UNO vor, die die Aufgabe haben sollte,

Diesem Vorschlag schloß sich die Sowjetunion an und so konnte die Vollversammlung der Vereinten Nationen am 26. Dezember 1945 einstimmig einen entsprechenden Resolutionsentwurf verabschieden. Die Arbeit der neuen Kommission nahm einen erfolgversprechenden Anfang, der vom Willen vor allem der beiden Großmächte USA und Sowjetunion zur konstruktiven Zusammenarbeit geprägt war. Die Motivation für ein solches Verhalten war allerdings verschieden und letzlich für das Scheitern dieses Gremiums 1950 verantwortlich.

Während nämlich die USA vor allem eine weitere Verbrietung der Atomwaffen verhindern wollten, bestand die Sowjetunion auf einer sofortigen Vernichtung bestehender Atomwaffen und einer bedingungslosen Offenlegung der Atominformationen. Ein verständlicher Wunsch, wenn man bedenkt, daß die Sowjetunion in der Atomforschung noch weit zurücklag.

Auf der ersten Sitzung der Atomenergiekommission am 15. Juni 1946 schlug der amerikanische Delegierte Bernhard Baruch den Aufbau einer internationalen Atomenergiebehörde vor, " welche alle Phasen der Entwicklung und des Gebrauchs von Atomenergie überantwortet werden sollte."  Nach Errichtung dieser Behörde sollte die Herstellung von Atomwaffen verboten und die bestehenden Vorräte vernichtet werden. Ferner sollte die Behörde die Einhaltung des Verbots überwachen und unter Umgehung des Sicherheitsrates gegen vertragsbrüchige Staaten Sanktionen verhängen können.

Die Sowjetunion, die eine solche Einschränkung ihres Vetorechts nicht akzeptieren wollte, lehnte diesen Plan ab, weil er der UN-Charta widerspreche. Sie forderte statt dessen
Dieser Plan wurde an 26.Juli 1946 von den Westmächten abgelehnt, weil in ihm keinerlei Kontrolle vorgesehen war und ebenso die Frage von Sanktionen unbeantwortet blieb. Obwohl die Atomenergiekommission bis Ende 1946 noch siebzigmal tagte, konnte in den drei Fragen

keine Übereinstimmung erzielt werden. Damit war die Kommission faktisch gescheitert, obwohl sie formal noch bis 195o weiterbestand und die großen Erwartungen, die bei ihrer Gründung in sie gesetzt worden waren, erfüllten sich nicht.

Dasselbe Schicksal widerfuhr einer anderen Kommission der UNO, die 1947 vom Sicherheitsrat ins Leben gerufen wurde und Empfehlungen zur konventionellen Abrüstung vorlegen sollte. Die Arbeit der UN-Kommission für konventionelle Rüstung scheiterte an der Haltung der Sowjetunion, die ein Junktim herstellen wollte zwischen atomarer und konventioneller Rüstung und deshalb separate Verhandlungen ablehnte.

Die Vollversammlung setzte mit ihrer Resolution Frieden durch Taten einen Schlußstrich unter diese Phase der Abrüstungsbemühungen im Namen der Vereinten Nationen. In dieser Resolution vom 17. November 1950 wurde die Sowjetunion wegen ihrer Einmischung in die Verhältnisse in Griechenland und ihres Verhaltens bei den Abrüstungsverhandlungen der letzten Jahre indirekt gerügt und zugleich die Erwartung ausgedrückt, daß neue Verhandlungen über Abrüstungsfragen in Gang kämen.

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